
AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Komjan Group
Stand: 12/2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Unternehmen der Komjan Group, namentlich der Komjan Holding GmbH, der Komjan Consult und Service GmbH sowie der Komjan TelSolutions GmbH, nachfolgend Komjan genannt. Das Leistungsportfolio umfasst die Vermittlung von Drittanbieterverträgen, die Erbringung eigener Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen, den Vertrieb von Hardware sowie die Systemintegration technischer Lösungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragrafen 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Komjan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote von Komjan sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande. Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Besondere Bestimmungen für Vermittlungsgeschäfte
Soweit Komjan Verträge über Dienstleistungen dritter Anbieter vermittelt, insbesondere im Bereich der Carrier-Dienstleistungen, tritt Komjan lediglich als Vermittlerin auf. Das Vertragsverhältnis über die Hauptleistung kommt in diesem Fall unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Für diese Leistungen gelten die Bedingungen und Tarife des jeweiligen Drittanbieters. Komjan übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Drittanbieter.
§ 4 Eigene Telekommunikationsdienstleistungen
Erbringt Komjan eigene Telekommunikationsdienstleistungen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes. Soweit einzelvertraglich keine abweichenden Laufzeiten vereinbart wurden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Dauerschuldverhältnisse 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Komjan ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend einzustellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung grundsätzlich im Wege der Vorkasse zu leisten. Komjan ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Auslieferung von Hardware oder zum Beginn der Leistungsausführung verpflichtet. Entgelte für Wartungsverträge werden grundsätzlich jährlich im Voraus abgerechnet, wobei eine monatliche Abrechnung gemäß den jeweiligen Leistungsvereinbarungen gegen einen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 6 Lieferung, Gefahrenübergang und Systemintegration
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als Fixtermine verbindlich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Bei Leistungen der Systemintegration, insbesondere bei der Einrichtung komplexer technischer Systeme oder autonomer Lösungen, schuldet Komjan die funktionale Bereitstellung gemäß Angebot. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die Natur der Leistung dies erfordert.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Komjan bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, den Zugang zu Räumlichkeiten sowie die Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur wie Netzwerkverbindungen und Stromversorgung. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen Komjan zur gesonderten Abrechnung der entstandenen Kosten.
§ 8 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Hardware beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Komjan haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Komjan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, sofern letztere durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden werden können, ist ausgeschlossen.
§ 9 Wartung und Serviceleistungen
Serviceleistungen sowie Wartungsarbeiten werden auf Basis gesonderter Vereinbarungen erbracht. Soweit keine individuellen Service Level Agreements definiert wurden, erfolgt die Störungsbeseitigung nach Verfügbarkeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Leistungsmerkmale wie spezifische Austauschgarantien oder garantierte Interventionszeiten sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern müssen explizit im jeweiligen Angebot oder Wartungsvertrag definiert und bepreist werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Komjan. Bei Zahlungsverzug ist Komjan zur Rückforderung der Vorbehaltsware sowie zur teilweisen oder vollständigen technischen Sperrung der gelieferten Systeme berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft der Komjan Group. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Datenschutz
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