Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KOMJAN GROUP · Nürnberg

Stand: 12/2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Unternehmen der Komjan Group (Komjan Holding GmbH, Komjan Consult und Service GmbH, Komjan TelSolutions GmbH). Das Leistungsportfolio umfasst die Vermittlung von Drittanbieterverträgen, die Erbringung eigener Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen, den Vertrieb von Hardware sowie die Systemintegration technischer Lösungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Besondere Bestimmungen für Vermittlungsgeschäfte

Soweit Komjan Verträge über Dienstleistungen dritter Anbieter (insbesondere Carrier-Dienstleistungen) vermittelt, tritt Komjan lediglich als Vermittlerin auf. Das Vertragsverhältnis kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Komjan übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Leistungserbringung durch den Drittanbieter.

§ 4 Eigene Telekommunikationsdienstleistungen

Die Mindestvertragslaufzeit für Dauerschuldverhältnisse beträgt 24 Monate, sofern nicht abweichend vereinbart. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Komjan ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug vorübergehend einzustellen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grundsätzlich ist die Vergütung im Wege der Vorkasse zu leisten, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Entgelte für Wartungsverträge werden jährlich im Voraus abgerechnet; eine monatliche Abrechnung ist gegen 5% Aufpreis möglich. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

§ 6 Lieferung, Gefahrenübergang und Systemintegration

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als Fixtermine verbindlich. Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Bei Leistungen der Systemintegration schuldet Komjan die funktionale Bereitstellung gemäß Angebot.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, den Zugang zu Räumlichkeiten sowie die Sicherstellung der erforderlichen Infrastruktur (Netzwerk, Strom) sicherzustellen. Mehraufwände aufgrund verletzter Mitwirkungspflichten werden gesondert berechnet.

§ 8 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Hardware beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Komjan haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Komjan nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Wartung und Serviceleistungen

Serviceleistungen und Wartungsarbeiten werden auf Basis gesonderter Vereinbarungen erbracht. Spezifische Austauschgarantien oder Interventionszeiten sind nicht Bestandteil dieser AGB, sondern müssen im jeweiligen Wartungsvertrag explizit vereinbart werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Komjan.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.